Der anerkannte Abschluss Geprüfter
Medienfachwirt/Geprüfte Medienfachwirtin wird durch eine schriftliche
Prüfung (Zwischen- und Abschlussprüfung) erlangt, die von der IHK
Rhein-Neckar, der Industrie- und Handelskammer in Mannheim,
als zuständige Stelle durchgeführt wird.
Rechtsgrundlagen sind die "Verordnung über die Prüfung zum
anerkannten Abschluss Geprüfter Medienfachwirt/Geprüfte Medienfachwirtin
vom 26. Oktober 2004 (BGBl. I S. 2670)" (kurz: MedFachwirtPrV),
Ausfertigungsdatum vom 26.10.2004, sowie § 46 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz.
Von der IHK werden Zwischen- und Abschlussprüfung durchgeführt,
eine Projektarbeit ist zu fertigen.
Bei bestandener Prüfung erhalten die Absolventen ein Abschlusszeugnis
der IHK, sowie ein qualifiziertes
Abschlusszeugnis der KOMquadrat GmbH
über interne Klausuren und Prüfungen.