Fachwirteausbildung Rhein-Neckar bietet Berufsbegleitende Fortbildung 2010: Medienfachwirt / Medienfachwirtin IHK
 
 
     
     
  Home  
     
  Medienfachwirt(in) IHK  
     
  Kursübersicht  
     
  Ziele und Zielgruppen  
     
  Kurs und Kursort  
     
Preise
     
  Dozenten  
     
  Zugangsvoraussetzungen  
     
  Prüfung  
     
  Information  
     
  Anmeldung  
     
  Links  
     
  Kontakt  
     
  Impressum  
     
Leistungen und Kosten des Medienfachwirt(in) IHK
   

Leistungen und Kosten des Medienfachwirt(in) IHK

 
   

Die Aufstiegsqualifizierung Medienfachwirt(in) IHK findet berufsbegleitend statt und umfasst 600 Unterrichtsstunden in 20 Monaten.

In unserem Preis sind alle Skripte enthalten, die Lehr-CDs sowie andere Materialien.

Sie zahlen monatlich 249,90 EUR pro Monat und
können auf Wunsch auch in 6 Raten zahlen zu je 833,00 EUR.

Insgesamt zahlen Sie uns für den Kurs Medienfachwirt(in) IHK 4.998 EUR inkl. 19% Umsatzsteuer; dies entspricht netto 4.200,00 EUR (das sind 7,00 EUR netto pro Unterrichtsstunde).

Die IHK-Prüfungsgebühren kommen hinzu und werden direkt von der IHK Rhein-Neckar in Mannheim in Rechnung gestellt.

Fördermöglichkeiten

Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen können Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gefördert werden. Wir möchten hier beispielhaft folgende Fördermöglichkeiten nennen:

  • Steuerliche Förderung: Weiterbildungskosten können als Werbungskosten abgesetzt werden.
  • Unterstützung durch den Arbeitgeber: umsatzsteuerneutral, kann als Betriebsausgaben abgesetzt werden
  • Arbeitsförderungsgesetz: Wer arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist, kann gefördert werden.
  • Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, “Meister-BaFöG”):
  • Zuschuss von 30,5 % zu Maßnahme- und Prüfungskosten (zzgl. evt. Kinderbetreuungskosten), Rest als günstig verzinstes Darlehen.
  • Rückzahlungsbeginn bis zu 6 Jahre nach Maßnahmestart; Darlehensnachlass
    von 66 % bei Existenzgründung innerhalb von 3 Jahren bei späterer
  • Beschäftigung von mindestens 2 Personen
    Informationen und Bedingungen: http://www.meister-bafoeg.info/
  • Berufsförderungsdienst: für ehemalige Zeitsoldaten

Prüfungsgebühr

Die Höhe der Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der prüfenden Industrie- und Handelskammer (bei der Industrie- und Handelkammer Rhein-Neckar derzeit 360,00 EUR – ohne Gewähr). Die Prüfungsgebühr wird direkt von der prüfenden Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar aus Mannheim in Rechnung gestellt.

 
   
   
   
KONTAKT | IMPRESSUM | SITEMAP | AGB
 
   
Letzte Aktualisierung: Statistik © MANNHEIMS-WEB 2006 - 2009
 
   
Kontakt Zur Sitemap